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Kombi-Festgeldanlagen

Sichern Sie sich diese einmaligen Konditionen

Kombi-Depots

Bei einer Kombi-Festgeldanlage wird ein fester Anteil zu einem Festzins angelegt und der Rest wird in einem Finanzprodukt investiert: entweder in einer Festgeldanlage zu anderen Konditionen oder in einem Investmentfonds. Sie können das Produkt auswählen, das am besten zu Ihren Umständen passt.
Vorzüge von Kombi-Festgeldanlagen:

  • Kombination von Beträgen
  • Attraktive Verzinsung
  • Jederzeitige Verfügbarkeit

  • Aktuelles Angebot

    Festgeldanlage Deposit Plus

    Festgeldeinlage for 1 Jahr + Investmentfonds
    Die Festgeldanlage Deposit Plus bietet eine besonders attraktive Anlagekombination.

    Mindestanlage: 600€

    Ertrag: Sie wählen den Ertrag, den Sie für Ihre Anlage erzielen wollen: zwischen 4 % bis 6 % Effektivzins p.a.: Die Verzinsung richtet sich nach der Höhe der Einlage in den Fonds während der Garantieperiode der Festgeldeinlage und am Ende der Laufzeit.

    Combined Deposits
    Zinsen Kombination von Festgeldeinlage und Fonds
    4 % Effektivzins p.a.
    4 % nominal p.a.
    Sie müssen in dem Fonds einen Durchschnittssaldo halten, der so hoch ist wie der Betrag der Festgeldeinlage.
    5 % Effektivzins p.a.
    5 % nominal p.a.
    Sie müssen in dem Fonds einen Durchschnittssaldo halten, der doppelt so hoch ist wie der Betrag der Festgeldeinlage.
    6 % Effektivzins p.a.
    6 % nominal p.a.
    Sie müssen in dem Fonds einen Durchschnittssaldo halten, der drei Mal so hoch ist wie der Betrag der Festgeldeinlage.

    Um diese Festgeldanlage zeichnen zu können, müssen Sie einen der Investmentfonds zeichnen, die zum Festgeldanlage Depot Plus gehören.

    Wenn der Durchschnittssaldo des Fonds* unter dem Betrag der Festgeldeinlage ist, wenn Sie keine Fondsanteile kaufen oder sich Ihre Festgeldanlage Deposit Plus vor Ende der Laufzeit auszahlen lassen, erhalten Sie 0,5% Effektivzins p.a. (0,5% nominal p.a.).

    Jederzeitige Verfügbarkeit: Sie können sich Ihre Anlage vor Ende der Laufzeit auszahlen lassen.

    Angebot gültig für Einlagen in bar, per Scheck oder Überweisung von einer anderen Bank.

    * Als Saldozunahme des Fonds gelten neue Zeichnungen oder Transfers von anderen Management-Fonds als dem BanSabadell Investment,S.A., S.G.I.I.C. . Transfers von anderen von Bansabadell Investment verwalteten Investmentfonds gelten nicht als Saldozunahme.


     

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  • Besteuerung
    Besteuerung von Festgeldanlagen

    Die Besteuerung von Konten und Festgeldanlagen hängt davon ab, ob Sie Ihren Steuerwohnsitz in Spanien haben:

    Kunden ohne Steuerwohnsitz in Spanien
    Wenn Sie Ihren Steuerwohnsitz in einem anderen Land als Spanien haben, wird für die anfallenden Zinsen keine Abgeltungsteuer einbehalten, da die Zinsen in Spanien nicht als steuerpflichtige Einkünfte gelten. Wenn Sie keinen Nachweis für Ihren Steuerwohnsitz außerhalb Spaniens vorlegen, werden 21 % Abgeltungsteuer einbehalten.

    Kunden mit Steuerwohnsitz in Spanien
    Zinszahlungen werden als Einkünfte aus beweglichem Vermögen behandelt und Ihrer Bemessensgrundlage für Sparguthaben zugerechnet. Der derzeit geltende Steuersatz für Sparguthaben beträgt 21 % für die ersten 6000€ Zinsen, 25 % für die folgenden 18.000€ und für Zinsen darüber 27 %.
    Bei der Auszahlung der Zinsen werden automatisch 21% Abgeltungsteuer einbehalten und an das spanische Finanzamt abgeführt.

    Besteuerung von Investmentfonds

    Erträge aus Investmentfonds:
    • Erträge aus Investmentfonds werden als Kapitalgewinne besteuert, der Zugewinn ist die Differenz aus Zeichnungskosten und Rückkaufswert. Verkaufte Anteile werden nach der FIFO-Methode bewertet.
    • Die Erträge werden erst bei Verkauf besteuert. Fïr den Transfer der Anteile von einem Fonds an einen anderen Fonds werden keine Steuern erhoben bei Anlegern mit Steuersitz in Spanien
    Die Besteuerung hängt davon ab, ob Sie Ihren Steuerwohnsitz in Spanien haben:

    Anleger ohne Steuerwohnsitz in Spanien (IRNR)

    Die Abgeltungsteuer hängt davon ab, wo Sie Ihren Steuerwohnsitz haben:
    • Anleger aus Staaten, die ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien geschlossen haben, das eine Steuerbefreiung oder einen reduzierten Steuersatz vorsieht, werden entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen behandelt, wenn Sie eine Bescheinigung über Ihren Steuerwohnsitz vorlegen. Bescheinigung über den Steuerwohnsitz haben eine Gültigkeit von einem Jahr und müssen dann erneut beantragt werden.
    • Anleger aus Staaten ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien bzw. Anleger, die nicht die notwendige Wohnsitzbescheinigung vorlegen, zahlen eine Zinsabgeltungsteuer von 21 %.
    Anleger mit Steuerwohnsitz in Spanien (IRPF)
    • Der Ertrag wird der Bemessensgrundlage für Sparguthaben zugerechnet. Der derzeit geltende Steuersatz für Sparguthaben beträgt 21 % für die ersten 6000€ Zinsen, 25 % für die folgenden 18.000€ und für Zinsen darüber 27 %.
    • Bei Auszahlung wird eine Abgeltungsteuer von 21 % einbehalten und an das spanische Finanzamt abgeführt.


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