Information zu Gebühren an Geldautomaten
Vorgeschichte
Mit dem Gesetzesdekret RDL 11/2015 vom 2. Oktober werden die Gebühren für Barabhebung an Bankautomaten in Spanien geregelt. Dort heißt es, dass Kreditinstitute an den Geldautomaten in ihrem Besitz von den Kartenausgebern eine Gebühr verlangen können, die in der Regel an die Kunden weitergegeben wird, die an diesen Automaten Geld abheben.
Für Barabhebungen mit Debitkarte, also mit Direktabbuchung vom Konto, dürfen Kreditinstitute also von ihren Kunden maximal die Gebühr verlangen, die von dem Eigentümer des Geldautomaten erhoben wird.
Für Barabhebungen mit Kreditkarte dürfen Kreditinstitute von ihren Kunden maximal die Gebühr, die sie selbst an ihren eigenen Geldautomaten für eine solche Abhebung erheben, zzgl. der Gebühr, die von dem Eigentümer des Geldautomaten erhoben wird, verlangen.
Der Kunde wird in jedem Fall vor dem Abheben durch eine entsprechende Anzeige auf dem Display des Geldautomaten über die anfallende Gebühr informiert. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er mit dem Abhebevorgang fortfahren oder die Transaktion abbrechen möchte.
Gebühren für Barabhebungen für Kunden der Banco Sabadell
Banco Sabadell unterhält, um breites Netz seinen Kunden ein breites Netz aus Geldautomaten zu bieten, eine Kooperationsvereinbarung mit Vorzugsbedingungen für Bargeldabhebungen mit unterschiedlichen Kreditinstituten des EURO 6000-Netzwerks: Abanca, Ibercaja, Kutxabank, Unicaja, CajaSur, Caixa Ontinyent und Colonya Caixa Pollença.
Bei dieser Vereinbarung gelten für Kunden der Banco Sabadell die nachfolgenden Bedingungen für Bargeldauszahlungen an Geldautomaten:
Provisionen für Inlands-Auszahlungen an Debit-Geldautomaten | Mit Sabadell-Konto / Online-Konto Sabadell | Mit Key Account |
Übrige Konten |
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< 60€ | = > 60€ | Beliebiger Betrag | ||
Banco Sabadell-Geldautomaten | 0€ | |||
Geldautomaten der Vertragsinstitute | 0,65€ | 0€ | 0,65€ | |
Geldautomaten anderer Institute | Provision, die vom Institut erhoben wird, das Eigentümer des Geldautomaten ist |