Browser aktualisieren

Browser aktualisieren

Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Für eine bessere Anzeige der Website empfehlen wir Ihnen, Ihren Browser zu aktualisieren oder zu einem anderen Browser zu wechseln.

Andere Websites der Gruppe Zweigstellen
Lupa Dringende HilfeHilfe

Cargando...

Basis-Zahlungskonto

Ein einfaches Bankkonto für Personen, die kein anderes Konto bei einer anderen Bank haben.

Cuenta de pago básica

Verwalten Sie Ihr Geld und führen Sie grundlegende Bankgeschäfte ganz einfach und unverbindlich mit unserem Basis-Zahlungskonto durch: Bargeldabhebungen, Überweisungen, Lastschriftverfahren für Rechnungen, Zugang zu deinem Online-Banking...

Dieses Konto darf nur von natürlichen Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Europäischen Union sowie von Asylbewerbern oder Personen, deren Ausweisung aus rechtlichen oder sachlichen Gründen nicht möglich ist, geführt werden, die sich verpflichten, das Konto und die damit verbundenen Dienstleistungen ausschließlich für private Tätigkeiten und keinesfalls für gewerbliche, geschäftliche, berufliche oder professionelle Zwecke zu nutzen.

Für den vertraglichen Abschluss eines Basis-Zahlungskonto ist es nicht erforderlich, ein anderes Produkt oder eine andere Dienstleistung zu erwerben.

Kontodienstleistungen

Mit einem bei der Bank abgeschlossenen Basis-Zahlungskonto können die Kontoinhaber alle unten aufgeführten Produkte und Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

  • Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten und in Zweigstellen der Banco Sabadell sowie Tätigung von Einkäufen mit der Karte, ohne Bargeld bei sich führen zu müssen.
  • Inländische Überweisungen und Überweisungen in EU-Länder, einschließlich Daueraufträge.
  • Lastschrifteinzüge (wiederkehrend oder nicht).
  • Ausstellung und Verwaltung einer Debitkarte. Durchführung von Zahlungsvorgängen mit dieser Karte.
  • Online-Banking: zur Verwaltung Ihres Kontos und für Online-Zahlungen.

Zinsen und Gebühren

Verwaltungs- und Kontoführungsgebühr: 3 Euro/Monat.

Die Abrechnung des Kontos erfolgt auf vierteljährlicher Basis. (9 Euro/Quartal).

Musterbeispiele für das Basis-Zahlungskonto
effektiver Jahreszins: -1,195 % Nominalzinssatz: 0 %, berechnet unter der Annahme, dass ein durchschnittlicher Saldo von 3.000 Euro ein Jahr lang konstant gehalten wird; effektiver Jahreszins: -3,552 % Nominalzinssatz 0 %, berechnet unter der Annahme, dass ein durchschnittlicher Saldo von 1.000 Euro ein Jahr lang konstant gehalten wird. Der effektive Jahreszins hängt von der Höhe des durchschnittlichen Saldos ab.

Kunden, die deren Situation als besonders prekär oder die als von finanzieller Ausgrenzung bedroht anerkannt sind, können einen kostenlosen Zugang zum Basiskonto (0 % effektiver Jahreszins) und zu den angegebenen Dienstleistungen beantragen.
Diese Bedingung muss von allen Inhabern des entsprechenden Kontos erfüllt werden, wobei diese der Bank alle für die Anerkennung dieser Situation erforderlichen Unterlagen vorzulegen haben.

Musterbeispiel für Kunden, die in einer besonders prekären Situation leben oder von finanzieller Ausgrenzung bedrohte sind

Beispiel für einen Fall, in dem ein durchschnittlicher Saldo von 1.000 Euro ein Jahr lang konstant gehalten wird, wobei ein Nominalzinssatz von 0 %, ein effektiver Jahreszinssatz von 0 % und eine Verwaltungs- und Kontoführungsgebühr von 0 Euro/Jahr (0 Euro/Quartal) angewandt wird.

Mehr dazu im Gebührenverzeichnis

Verfahren zur Eröffnung eines Basis-Zahlungskontos

Zur Eröffnung dieses Kontos muss die interessierte Person einen entsprechenden Vertrag in einer Zweigstelle der Banco Sabadell abschließen und erklären, dass sie über kein anderes Zahlungskonto bei einer anderen Bank in Spanien verfügt, das es ihr ermöglichen würde, die mit diesem Basiskonto verbundenen Dienstleistungen durchzuführen.

Zur Eröffnung müssen Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in der EU, auch solche ohne festen Wohnsitz, ihr Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsnachweis (NIE)) vorlegen.

Asylbewerber müssen ein Dokument vorlegen, das ihren Status als Antragsteller auf internationalen Schutz bestätigt, auch bekannt als „Rote Karte“, sowie ggf. ihren Reisepass oder ein Ausweisdokument aus ihrem Herkunftsland neben einem finanziellen Nachweis über die Herkunft der eingehenden Mittel (Beihilfen oder Leistungen von NRO).

Ebenso müssen Personen, die keine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, deren Ausweisung aber aus rechtlichen oder sachlichen Gründen nicht möglich ist, Unterlagen zur Bestätigung dieser Situation vorlegen, wie z. B. den Antrag auf Gewährung des Asylrechts, und zwar durch den von der nationalen Polizei abgestempelten, ihrem Reisepass beigefügten Antragsnachweis oder das von der nationalen Polizei ausgestellte Dokument als Asylbewerber oder dass sie den Flüchtlingsstatus erlangt haben und daher einen Ausweis besitzen, sowie finanziellen Nachweis über die Herkunft der eingehenden Mittel (Beihilfen oder Leistungen von NRO).

Anspruchsverfahren und Konfliktlösung

Falls Inhaber eine Beschwerde vorbringen oder einen Anspruch geltend machen möchten, können sie in den Zweigstellen oder über die E-Mail-Adresse (SAC@sabadellatlantico.com) Kontakt mit der Kundendienstabteilung der Bank (SAC) aufnehmen. Die Nutzung dieses Mittels muss den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste oder späteren Verordnungen, die diese ersetzen oder weiterentwickeln, entsprechen. Daher sollten Sie Ihre Beschwerde gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung vorbringen, die Ihnen in den Geschäftsstellen und unter der Internetadresse www.bancsabadell.com zur Verfügung steht. Die Inhaber können in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der zuvor gemachten Angaben zudem mögliche Ansprüche an den Kundenombudsmann der Bank richten.

Beschwerden und Ansprüche, über die durch SAC oder den Ombudsmann mit zugestellter Entscheidung befunden wurde, sowie Beschwerden, die als abgelehnt angesehen werden (die nicht mit einer zugestellten Entscheidung enden, mit Ausnahme von Anerkenntnis, Rücktritt, Vergleich oder Ablauf), können vor der Beschwerdestelle der Banco de España, der Nationalen Wertpapierbörsenkommission und/oder Generaldirektion für Versicherungen und Pensionskassen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 44/2002 über Reformmaßnahmen des Finanzsystems sowie der Durchführungsbestimmungen oder der Ersatzbestimmungen erneut erhoben werden. Ansprüche von Nutzern von Zahlungsdienstleistungen hinsichtlich der in den Titeln II und III des Königlichen Dekrets 19/2018, vom 23. November, enthaltenen Rechte und Pflichten werden in Übereinstimmung mit den Fristen und der Art und Weise gelöst, die im oben genannten Königlichen Dekret vorgesehen sind.

Die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten innerhalb des Finanzsektors wird über die alternative Streitbeilegungsstelle für das Bankwesen abgewickelt, deren Einrichtung in der ersten zusätzlichen Bestimmung des Gesetzes 7/2017 vom 2. November vorgesehen ist, durch das die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zur alternativen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten in der spanischen Rechtsordnung umgesetzt wird.

Die Bank ist nicht an das spanische Schlichtungssystem für Privatkunden angeschlossen.

Besonders prekäre Situation oder Risiko der finanziellen Ausgrenzung

Ein Kunde wird als besonders schutzbedürftig oder als von finanzieller Ausgrenzung bedroht betrachtet, wenn folgende Umstände vorliegen:

Das Bruttoeinkommen, jährlich und pro Haushalt berechnet, liegt nicht über den folgenden Schwellenwerten:

  • das Dreifache des öffentlichen Indikators für Mehrfacheinkommen (IPREM) von 12 Zahlungen im Falle von Personen, die in keine Familieneinheit integriert sind.
  • das Dreieinhalbfache des IPREM bei Personen in einer Familieneinheit mit weniger als vier Mitgliedern.
  • das Vierfache der IPREM im Falle von Personen, die zu einer Familieneinheit mit vier oder mehr Mitgliedern gehören oder den Status einer kinderreichen Familie haben.
  • das Vierfache des IPREM im Falle von Familieneinheiten, die eine Person mit einem amtlich anerkannten Behinderungsgrad von mindestens 33 % umfassen.
Keines der Haushaltsmitglieder besitzt direkt oder indirekt Eigentum oder dingliche Rechte an Immobilien, mit Ausnahme der Hauptwohnung, oder dingliches Eigentum an Handelsgesellschaften.

Ist ein Opfer von Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. In diesem Fall ist er/sie von den oben genannten Anforderungen befreit.

Die unverheirateten Lebenspartner haben denselben Status wie nicht gesetzlich getrennte Ehegatten, sofern sie nach den für sie geltenden Vorschriften gegründet wurden.

Nachweis der besonderes prekären Situation

Um die besonderes prekäre Situation oder des Risikos der finanziellen Ausgrenzung nachzuweisen, muss der Kunde folgende Unterlagen vorlegen:

Anzahl der Personen, aus denen sich die Familieneinheit zusammensetzt, anhand des Familienbuchs oder eines Dokuments, das die Eintragung als nichteheliche Partnerschaft bestätigt.

Einkommensbezüge der Mitglieder der Familieneinheit durch Vorlage:

  • Einkommensbescheinigung und ggf. Bescheinigung über die Einreichung der Vermögenssteuer für das letzte Geschäftsjahr.
  • Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen.
  • Bescheinigung der Stelle, die die Arbeitslosenunterstützung oder -beihilfe zahlt.
  • Bescheinigung über die Gewährung von Sozialgehältern, Mindesteinkommen für die Eingliederung oder ähnlicher sozialer Hilfen durch die Autonomen Gemeinschaften und lokalen Gebietskörperschaften.
  • Bei Selbstständigen eine vom Leitungsorgan ausgestellte Bescheinigung über den monatlich erhaltenen Betrag, sofern diese Leistungen für die Einstellung der Tätigkeit erhalten.
Sind diese Unterlagen nicht vorhanden, muss der Kunde eine Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familieneinheit oder die Eignung für den Zugang zu einem kostenlosen Basis-Zahlungskonto vorlegen, die von den Sozialdiensten der Stadtverwaltung ausgestellt wird, in der er gemeldet ist.

Die Anerkennung oder Ablehnung der Unentgeltlichkeit wird schriftlich und kostenlos innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bereitstellung der angeforderten Informationen mitgeteilt. Die Unentgeltlichkeit wird nach Ablauf dieser Frist anerkannt, ohne dass eine Mitteilung an den Kunden erfolgt ist. In diesem Schreiben wird der Kunde auch auf sein Recht hingewiesen, gegen die Ablehnung Beschwerde einzulegen.

 



    Andere Produkte, die von Interesse sein können: